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Arbeitszeit: Kommentar, Schrank
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§ 2 (Schrank)
Schrank
7. Aufl
März 2023
(1)
Kinder im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Minderjährige
bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder
bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht.
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