Nimmervoll/Riffel2. AuflJuli 2025
2. Amtsverrichtungen des Vorsitzenden und des Schöffengerichts während der Hauptverhandlung
(1) Die auf Grund der §§ 233 bis 235 und 236 Abs. 1 und 2 ergehenden Beschlüsse sind sofort zu vollstrecken.