§ 226. - Entwicklung des Anlagevermögens, Pauschalwertberichtigung
Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020
Entwicklung des Anlagevermögens, Pauschalwertberichtigung
(1) Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind für die verschiedenen Posten des Anlagevermögens jeweils gesondert anzugeben: