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§ 196a. - Wirtschaftlicher Gehalt

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Wirtschaftlicher Gehalt

 

Die Posten des Jahresabschlusses sind unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts der betref

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fenden Geschäftsvorfälle oder der betreffenden Vereinbarungen zu bilanzieren und darzustellen.

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