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§ 197. - Bilanzierungsverbote

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Bilanzierungsverbote

 

(1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden.

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