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§ 62 BewG

107. LfgJuni 2022

(1) Zum Betriebsvermögen gehören nicht

die Wirtschaftsgüter, die nach den Vorschriften des Vermögensteuergesetzes oder anderer Gesetze von der Vermögensteuer befreit sind;Wirtschaftsgüter, die nach § 69 Abs. 1 Z 4 nicht zum sonstigen Vermögen gehören;

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