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628. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer

104. LfgMai 2019

idF: BGBl 1985/499

 

Auf Grund des § 21 Abs 10 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl Nr 223, wird verordnet:

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