628. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer
104. LfgMai 2019
idF: BGBl 1985/499
Auf Grund des § 21 Abs 10 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl Nr 223, wird verordnet: