vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 KartG (Holzweber/Dietz)

Holzweber/Dietz1. AuflDezember 2023

4. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

 

§ 20 Für die Beurteilung eines Sachverhalts nach diesem Bundesgesetz ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte