vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 KartG (Holzweber/Nutz/Dietz)

Holzweber/Nutz/Dietz1. AuflDezember 2023

§ 19 (1) Die § 7 bis 18 gelten nicht für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die Unternehmer ist,

wenn ein Kreditinstitut die Anteile zum Zweck der Veräußerung erwirbt;wenn ein Kreditinstitut die Anteile zum Zweck der Sanierung einer notleidenden Gesellschaft oder der Sicherung von Forderungen gegen die Gesellschaft erwirbt;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte