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§ 299. auch die vorgemerkten Forderungen. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

auch die vorgemerkten Forderungen.

 

§ 299. Schuldforderungen werden durch die Sicherstellung auf ein unbe

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wegliches Gut nicht in ein unbewegliches Vermögen verwandelt.

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