auch die vorgemerkten Forderungen.
§ 299. Schuldforderungen werden durch die Sicherstellung auf ein unbe Seite 129wegliches Gut nicht in ein unbewegliches Vermögen verwandelt.
auch die vorgemerkten Forderungen.
§ 299. Schuldforderungen werden durch die Sicherstellung auf ein unbe Seite 129wegliches Gut nicht in ein unbewegliches Vermögen verwandelt.