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§ 292. Körperliche und unkörperliche Sachen; (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Körperliche und unkörperliche Sachen;

 

§ 292. Körperliche Sachen sind diejenigen, welche in die Sinne fallen; sonst heißen sie unkörperliche; z. B. das Recht zu jagen, zu fischen und alle andere Rechte.

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