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§ 291. Einteilung der Sachen nach dem Unterschiede ihrer Beschaffenheit. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Einteilung der Sachen nach dem Unterschiede ihrer Beschaffenheit.

 

§ 291. Die Sachen werden nach dem Unterschiede ihrer Beschaffenheit eingeteilt: in körperliche und unkörperliche; in bewegliche und unbewegliche; in verbrauchbare und unverbrauchbare; in schätzbare und unschätzbare.

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