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§ 283 BAO (Anna-Magdalena Gleixner/Robert Rzeszut)

Gleixner/RzeszutOnlineaktualisierung 2.06Jänner 2023

20. Maßnahmenbeschwerde

 

§ 283 (1) Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Abgabenbehörden kann wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde (Maßnahmenbeschwerde) erheben, wer durch sie in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.

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