Rzeszut/TurpinOnlineaktualisierung 2.06Jänner 2023
H. Behandlung von Kleinbeträgen.
§ 242 (1) Abgabenbeträge unter 20 Euro sind nicht zu vollstrecken. Dies gilt nicht für Abgaben, die in Wertzeichen zu entrichten sind, und für die zu diesen zu erhebenden Nebenansprüche.