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§ 242 BAO (Rzeszut, Robert/Turpin, Victoria)

Rzeszut/TurpinOnlineaktualisierung 2.06Jänner 2023

H. Behandlung von Kleinbeträgen.

 

§ 242 (1) Abgabenbeträge unter 20 Euro sind nicht zu vollstrecken. Dies gilt nicht für Abgaben, die in Wertzeichen zu entrichten sind, und für die zu diesen zu erhebenden Nebenansprüche.

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