vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 241a BAO (Gleixner, Anna-Magdalena/Rzeszut, Robert)

Onlineaktualisierung 2.06Jänner 2023

Rückforderungen

 

§ 241a Wer Rückzahlungen oder Erstattungen ohne Rechtsgrund erlangt hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte