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§ 48h BAO (Jung/Kern/Stadler)

Jung/Kern/StadlerOnlineaktualisierung 2.12März 2025

§ 48h Die §§ 48d bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.

(BGBl I 2018/32, ab 25. 5. 2018)

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