vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 51a AVG (Enengel-Binder)

Enengel-Binder1. AuflOktober 2022

§ 51a. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann eine Vernehmung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden, (siehe Rz 5–8) es sei denn, das persönliche Erscheinen vor der Behörde ist unter Berücksichtigung der Verfahrensökonomie zweckmäßiger (siehe Rz 9–11) oder aus besonderen Gründen erforderlich. (siehe Rz 12, 13)

IdF BGBl I 2018/57.

Seite 608

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte