Gesetzliches Pfandrecht
Der Lagerhalter hat wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an dem Gut, solange er es im Besitz hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann.
Gesetzliches Pfandrecht
Der Lagerhalter hat wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an dem Gut, solange er es im Besitz hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann.