Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft
(1) Forderungen aus einem Geschäfte, das der Kommissionär abgeschlossen hat, kann der Kommit<i>Eschig,/Pircher-Eschig</i> in <i>Eschig,/Pircher-Eschig</i> (Hrsg), Das österreichische UGB – The Austrian BusinessCode (2020) § 392. - Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft, Seite 256 Seite 256
tent dem Schuldner gegenüber erst nach der Abtretung geltend machen.