vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 389. - Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf

 

Unterläßt der Kommittent über das Gut zu verfügen, obwohl er dazu nach Lage der Sache verpflichtet ist, so hat der Kommissionär die nach § 373 dem Verkäufer zustehenden Rechte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte