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§ 255. - Zusammenfassung von Forderungen und Schulden verbundener Unternehmen (Schuldenkonsolidierung)

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Zusammenfassung von Forderungen und Schulden verbundener Unternehmen (Schuldenkonsolidierung)

 

(1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.

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