Zusammenfassung von Eigenkapital und Beteiligungen (Kapitalkonsolidierung)
(1) Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital ist mit dem Betrag anzusetzen, der dem beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmendenVermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zu<i>Eschig,/Pircher-Eschig</i> in <i>Eschig,/Pircher-Eschig</i> (Hrsg), Das österreichische UGB – The Austrian BusinessCode (2020) § 254. - Zusammenfassung von Eigenkapital und Beteiligungen (Kapitalkonsolidierung), Seite 172 Seite 172
dem für die Verrechnung gemäß Abs. 2 gewählten Zeitpunkt entspricht. Das anteilige Eigenkapital darf nicht mit einem Betrag angesetzt werden, der die Anschaffungskosten des Mutterunternehmens für die Anteile an dem einbezogenen Tochterunternehmen überschreitet. Wenn die Anschaffungskosten den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals unterschreiten, so ist der Buchwert anzusetzen.