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§ 226. - Entwicklung des Anlagevermögens, Pauschalwertberichtigung

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Entwicklung des Anlagevermögens, Pauschalwertberichtigung

 

(1) Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind für die verschiedenen Posten des Anlagevermögens jeweils gesondert anzugeben:

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