vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 155. - Verteilung des Gesellschaftsvermögens; Ausgleich unter den Gesellschaftern

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Verteilung des Gesellschaftsvermögens; Ausgleich unter den Gesellschaftern

 

(1) Das nach Berücksichtigung der Schulden verbleibende Vermögen der Gesellschaft ist von den Liquidatoren nach dem Verhältnis der Beteiligung der Gesellschafter unter Berücksichtigung ihrer Guthaben und Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, wie sie sich aufgrund der Schlussbilanz ergeben, unter die Gesellschafter zu verteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte