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§ 43a AWG (Sander)

Sander2. AuflNovember 2020

§ 43a. (1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung einer Genehmigung für eine IPPC-Behandlungsanlage mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.

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