2. Teil:
BESONDERER TEIL
2. Hauptstück:
Sonderbestimmungen für das Genehmigungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben, denen das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigt wurde
2. Teil:
BESONDERER TEIL
2. Hauptstück:
Sonderbestimmungen für das Genehmigungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben, denen das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigt wurde
