vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 ForstG (Lindner/Weigel)

Lindner/Weigel2. AuflApril 2019

§ 19. (1) Zur Einbringung eines Antrags auf Rodungsbewilligung sind berechtigt:

der Waldeigentümer,der an der zur Rodung beantragten Waldfläche dinglich oder obligatorisch Berechtigte in Ausübung seines Rechtes unter Nachweis der Zustimmung des Waldeigentümers,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte