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§ 11 GenIG (Dellinger/Grabuschnig)

Dellinger/Grabuschnig3. AuflOktober 2023

§ 11 1Zeigt sich, dass der Abgang aufgrund einer Beitragsberechnung nicht gedeckt wird, so hat der Masseverwalter eine Zusatzberechnung aufzustellen, auf welche die Bestimmungen der §§ 3 bis 10 Anwendung finden. 2Nötigenfalls ist die Aufstellung einer Zusatzberechnung zu wiederholen.

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