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ANHANG I (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Die innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2 des Übereinkommens sind folgende:

in Belgien: Artikel 5 bis 14 des Gesetzes vom 16. Juli 2004 über Internationales Privatrecht,in Bulgarien: Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzbuchs über Internationales Privatrecht,

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