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zu Artikel 14 LGVÜ 2007 (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Artikel 14 Die in Artikel 13 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:

sämtliche Schädenan Seeschiffen, Anlagen vor der Küste und auf hoher See oder Luftfahrzeugen aus Gefahren, die mit ihrer Verwendung zu gewerblichen Zwecken verbunden sind,

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