Artikel 14 Die in Artikel 13 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:
sämtliche Schädenan Seeschiffen, Anlagen vor der Küste und auf hoher See oder Luftfahrzeugen aus Gefahren, die mit ihrer Verwendung zu gewerblichen Zwecken verbunden sind,Artikel 14 Die in Artikel 13 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:
sämtliche Schädenan Seeschiffen, Anlagen vor der Küste und auf hoher See oder Luftfahrzeugen aus Gefahren, die mit ihrer Verwendung zu gewerblichen Zwecken verbunden sind,