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zu § 8 EU-VerschG

Wenger2. AuflDezember 2012

§ 8. Vorbereitung der Gesellschafterversammlung

 

(1) Für eine an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt § 97 GmbHG mit der Maßgabe, dass

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