Die 9. Auflage hat für die geltende Rechtslage den Stichtag 1.8.2011. Seit der 8. Auflage (Stichtag 1.9.2006) wurde das GebG nicht weniger als 16-mal geändert. Mit Stichtag 1.7.2007 und 30.7.2011 wurden die festen Gebührensätze des § 14 GebG valorisiert (Verordnungen BGBl II 2007/128 und BGBl II 2011/191). Der VfGH hat § 25 GebG (zur Gänze) als verfassungswidrig aufgehoben.