Das Gebührengesetz (GebG) gliedert sich in 4 Abschnitte, einen I. Abschnitt über Allgemeine Bestimmungen, einen II. Abschnitt über Feste Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen, einen III. Abschnitt über Rechtsgeschäfte und schließlich einen IV. Abschnitt über Schlußbestimmungen.