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§ 103 StVO (Koller/Grundtner)

Koller/Grundtner48. LfgNovember 2024

§ 103 (1) [1. 1. 1961] 1Dieses Bundesgesetz tritt, sofern sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, am 1. Jänner 1961 in Kraft. 2Die §§ 4 Abs. 5b und 105 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 treten mit 1. Juli 1996 in Kraft.

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