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§ 24 FSG (Schneider)

Schneider98. LfgDezember 2024

5. Abschnitt
Entziehung, Einschränkung und Erlöschung
der Lenkberechtigung

 

§ 24 (1) Besitzern einer Lenkberechtigung, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung (§ 3 Abs. 1 Z 2 bis 4) nicht mehr gegeben sind, ist von der Behörde entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit

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