Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (14. Lfg 2011) Kommentierung zu § 213 FinStrG Rz 11
§ 228 StPO normiert auf einfachgesetzlicher Ebene den verfassungsrechtlich durch Art 6 Abs 1 EMRK und Art 90 Abs 1 B-VG gewährleisteten Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung.