vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommentierung zu § 200a FinStrG

Fellner8. LfgJänner 2008

1
§ 200a FinStrG wurde durch Art 11 Budgetbegleitgesetz 2000, BGBl I 26, eingefügt. Damit sollten auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren die kostenintensiven Varianten der Zustellung zurückgedrängt werden (61 BlgNR 21. GP ).

Die Überschrift wurde durch die FinStrG-Novelle 2007, BGBl I 2007/ 44, geändert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!