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Aufforderung zum Strafantritt, Vorführung, Anordnung des Vollzuges, Anrechnung und Hemmung des Vollzuges (§ 175 Abs 2 bis 6 FinStrG)

Fellner18. LfgMärz 2014

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§ 175 Abs 2 FinStrG enthält nur insoweit besondere Bestimmungen zu §§ 3 und 3a StVG, als der Strafantritt als solcher oder die Vorführung geregelt ist (VfGH vom 11. Oktober 2013, B 1070/11).

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