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Gesetzestext § 171 FinStrG (Fellner)

Fellner18. LfgMärz 2014

VIII. Hauptstück

Fälligkeit, Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze; Vollziehung des Verfalles; Verwertung verfallener Gegenstände

 

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