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Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern und ähnlichen Unrichtigkeiten (§ 170 Abs 1 FinStrG)

Fellner18. LfgMärz 2014

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Durch die FinStrG-Novelle 1975 wurde diese Berichtigungsmöglichkeit an den Wortlaut des § 293 BAO angeglichen (vgl VwGH vom 29. Juni 1999, 98/14/0181).

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