Kommentare
Finanzstrafgesetz: Kommentar, Althuber/Spornberger
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes (§ 163 FinStrG)
Fellner
18. Lfg
März 2014
Fellner
, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (18. Lfg 2014) Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes (§ 163 FinStrG) Rz 53
53
Ebenso wie das erstinstanzliche Erkenntnis (vgl § 141 Abs 1 FinStrG) ist auch die Rechtsmittelentscheidung stets schriftlich
auszufertigen.
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!