vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflichtverteidiger (§ 77 Abs 3-7 FinStrG) (Fellner)

Fellner22. LfgNovember 2016

27
Durch die FinStrG-Novelle 1985, BGBl 571, wurden in § 77 FinStrG die Abs 3-7 eingefügt, wodurch entsprechend den Bestimmungen der EMRK der unentgeltliche Beistand eines Pflichtverteidigers vorgesehen ist. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage dieser Novelle lauten (668 BlgNR 16. GP ):

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!