Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten
(1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen.