zu § 185 UGB - Andere Auflösungsgründe (Schummer/Kriwanek)
Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Andere Auflösungsgründe
(1) Wird der vereinbarte Zweck erreicht oder seine Erreichung unmöglich, so endet die stille Gesellschaft, auch wenn sie auf bestimmte Zeit eingegangen worden und diese Zeit noch nicht abgelaufen ist.