Mit dem HWG 2002 wurde mit Wirkung 2003 ein neues Zukunftsvorsorgemodell eingeführt. Die bisherige Pensionsvorsorgeregelung nach § 108a EStG soll nach einem Übergangsjahr ab 1. Jänner 2004 auslaufen.
Der Bericht des Finanz- und Budgetausschusses führt dazu aus (ÖStZ 2002, 470):