Inhaltsübersicht
1. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)
In § 94 wird folgende Z 14 angefügt:
„14. Bei Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung gemäß § 3 Abs. 1 Z 36.“
In-Kraft-Treten:
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In § 94 wird folgende Z 14 angefügt:
„14. Bei Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung gemäß § 3 Abs. 1 Z 36.“
In-Kraft-Treten: