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Aktuelle Hinweise zu § 94 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In § 94 Z 5 wird die Wortfolge „Einkünften gemäß § 27 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 und 4“ durch die Wortfolge „Einkünften gemäß § 27 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 bis 4a“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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