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zu § 484 EO (Kodek)

Kodek36. LfgOktober 2022

Siebenter Teil
Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

§ 484 (1) Die §§ 290 Abs. 1 Z 3 und 290a Abs. 1 Z 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft.

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