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zu § 464 EO (Zirngast)

Zirngast35. LfgJuni 2022

§ 464 Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 20 Euro.

[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]

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