vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1303 ABGB (Wagner)

Wagner5. AuflOktober 2025

§ 1303 Inwieweit mehrere Mitschuldner bloß aus der unterlassenen Erfüllung ihrer Verbindlichkeit zu haften haben, ist aus der Beschaffenheit des Vertrages zu beurteilen.

Mitwirkung: Herrn Mag. Bastian Brandtner sei für die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Neuauflage (2025) und bei der Aktualisierung der Vorauflage (2016) Frau Univ.-Ass.in Mag.a Claudia Jandl herzlich gedankt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte